Logo der DFG-Forschergruppe: Tropischer Bergregenwald; TMF = Tropical Mountain Forest

Geschäftsordnung der DFG-Forschergruppe
"Tropischer Bergregenwald"

Für ihre Zusammenarbeit im Rahmen der Forschergruppe (FG) geben sich die Mitglieder folgende Geschäftsordnung:

§ 1
Die Organe der Forschergruppe

Organe der FG sind  die Mitgliederversammlung (MV), der Wissenschaftliche Beirat (WB), der Lokale Beirat(LoB), der Sprecher.

Die MV besteht aus allen Teilprojektleitern und den Mitgliedern des lokalen Beirats; sie diskutiert anstehende Fragen und regelt sie in Beschlüssen mit einfacher Mehrheit. Die MV soll mindestens zweimal jährlich tagen. Der Sprecher lädt dazu mindestens 4 Wochen vorher ein. Eine MV muss anberaumt werden, wenn mindestens ein Drittel aller Projektleiter dies beantragen.

Der WB besteht aus den Sprechern der Projektbereiche, die von den jeweiligen Teilprojektleitern gewählt werden und dem Sprecher der FG. Der WB sorgt für den laufenden Informationsfluss innerhalb der Projektbereiche und zwischen diesen und dem Sprecher. Er berät den Sprecher in allen Angelegenheiten von übergeordnetem Interesse und kann in solchen auch Beschlüsse fassen. Der WB tagt auf Einladung des Sprechers oder wenn 2 der Projektbereichssprecher dies verlangen.

Der LoB besteht aus denjenigen im Projekt arbeitenden Postdoktoranden, die längere Zeit vor Ort arbeiten und bereit sind, in angemessenem Maße Koordinationsaufgaben zu übernehmen. Die Mitglieder des LoB werden vom Sprecher nach Befassung des WB oder der MV ernannt. Der LoB soll mindestens einmal monatlich tagen, über lokale Angelegenheiten entscheiden und den Informationsfluss zwischen den vor Ort arbeitenden Wissenschaftlern und zwischen diesen und der FCSF befördern. Er soll den Kontakt zum Sprecher pflegen.

Der Sprecher führt zusammen mit der zuständigen Universitätsverwaltung und im Benehmen mit der DFG die Geschäfte der Forschergruppe und vertritt diese auch nach außen. Er sorgt für den Vollzug der Beschlüsse von MV, WB und LoB. Er lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese. Der Sprecher wird von der MV gewählt. Stellvertreter des Sprechers ist der dienstälteste Projektbereichssprecher.

In dringenden Fällen kann der Sprecher bindende Entscheidungen für die FG treffen, nachdem er die erreichbaren Mitglieder des WB gehört hat. Er hat seine Entscheidungen in der nächsten Sitzung des WB und der MV zu vertreten.

§ 2
Rechte und Pflichten der Teilprojektleiter und ihrer Mitarbeiter

Die Teilprojektleiter sind für den sachgemäßen Einsatz der dem Teilprojekt von der DFG zugewiesenen Mittel verantwortlich.

Anträge bezüglich der der FG pauschal von der DFG zugewiesenen Mittel können jederzeit über den Sprecher bei der Verwaltung der Sprecher-Universität gestellt werden. Sie sollen eine ungefähre Aufschlüsselung der Kosten enthalten und die geplante Dauer des Aufenthalts in ECSF angeben.

Die Teilprojektleiter informieren ihre Mitarbeiter vor Antritt der Feldarbeit in Ecuador über den Arbeits- und Tagesablauf in ECSF und über den Inhalt des „Station Use Agreements“ (s. § 3). Spätestens bei der Anmeldung im Büro der Stiftung „Nature and Culture International, NCI“ in Loja müssen die Wissenschaftler(innen) eine kurze Projektbeschreibung („Worksheet“) vorlegen.

Verwaltungstechnische Fragen vor Ort sind, evtl. unter Einschaltung des LoB dort zu regeln.

Alle in einem Projekt der FG in Ecuador arbeitenden Wissenschaftler/innen, Student(inn)en und sonstigen Arbeitskräfte sind verpflichtet, das Ansehen der FG in Ecuador nach Kräften zu fördern und kontraproduktive Aktivitäten zu unterlassen.

§ 3
Nutzung der ECSF und ihrer Einrichtungen

Zentrum der wissenschaftlichen Feldarbeit der FG ist die Station ECSF und das zu ihr gehörige Gelände. Dieses wird als Kerngebiet definiert. Zur Erzeugung von Synergien ist jedes Teilprojekt gehalten, das Kerngebiet unmittelbar oder in möglichst enger räumlicher Anbindung für seine Forschungen zu nutzen; zumindest ein Teil der Arbeiten sollte dort laufen.

Die Nutzung von ECSF und ihres Geländes regelt das „Station Use Agreement“, das alle, die dort arbeiten, unterschreiben und respektieren müssen.

Die Kosten für die Stationsbenutzung durch die Mitglieder und Mitarbeiter der FG werden monatlich mit dem Sprecher abgerechnet und sind nicht im Büro von NCI zu bezahlen. Die Kosten für die KFZ-Benutzung  und für die Verpflegung werden unmittelbar auf der Station entrichtet.

§ 4
Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt nach Beschluss durch die nächste MV im Oktober 2002 in Kraft.

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Last update: 30 January 2003

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© DFG-Forschergruppe "Funktionalität in einem tropischen Bergregenwald Südecuadors: Diversität, dynamische Prozesse und Nutzungspotentiale unter ökosystemaren Gesichtspunkten"

Diese Seite wurde erstellt von Dr. Esther Schwarz-Weig

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